Prüfung auf Transportschäden – was ist zu tun?
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Die Ware muss direkt bei Anlieferung auf Schäden und Unversehrtheit der Verpackung geprüft werden.
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Benutzen Sie die beschädigte Ware NICHT, sondern belassen Sie Ware und Verpackung in dem Zustand, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befanden.
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Melden Sie den Schaden beim Verkäufer wie im Folgenden beschrieben:
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Bitte unterscheiden Sie zunächst zwischen einem offenen Schaden (Verpackung beschädigt) und einem verdeckten Schaden (Verpackung einwandfrei / Inhalt beschädigt).
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Bei einem offenen erkennbaren Schaden packen Sie die Ware bitte in Gegenwart des LKW-Fahrers aus und lassen Sie die Beschädigung auf dem Abliefernachweis / Lieferschein mit Datum und Uhrzeit vermerken sowie bescheinigen bzw. unterschreiben. Bitte notieren Sie auch das Kennzeichen des LKW.
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Ein verdeckter Schaden ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu melden (spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen).